Auftragsverarbeitung gemäß §28 DS-GVO

Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit gilt nach Art. 28 DS-GVO verpflichtend, das jede verantwortliche Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Dienstleister abschließen muss.
Als Ihr Dienstleister stellen wir Ihnen Internetdienstleistungen auf Mietbasis zur Verfügung, die Sie auf unterschiedliche Weise nutzen können. Unter Umständen speichern und verarbeiten Sie dabei personenbezogene Daten auf unseren Servern. Ist dies der Fall, sind Sie gemäß DS-GVO verpflichtet, sicherzustellen, das diese Verarbeitung im Einklang mit den Datenschutzvorschriften erfolgt.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen. Wir bestätigen Ihnen mit diesem Vertrag, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wir ergreifen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Darüber hinaus sichern wir Ihnen entsprechende Prüfungs- und Auskunftsrechte schriftlich zu.

Den Abschluss eines Vertrages zur Auftragsvearbeitung bieten wir für alle Kunden an, die bei uns eines oder mehrere der folgenden Produkte gebucht haben:

  • Webhosting-Pakete (Webspeicherplatz, E-Mail-Service)
  • Premium-Maildienst für Bürger und Unternehmen (Potsdam-Mail)

In der Regel sind Privatkunden nicht betroffen. Falls Sie unsicher sind, ob für Sie der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, fragen Sie bitte Ihren rechtlichen Beistand oder einen Datenschutzspezialisten. Wir dürfen hierzu leider nicht beratend tätig werden.

Wenn Sie mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen möchten, können Sie dies bequem online hier erledigen. Darüber hinhaus stellen wir Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Nach dem Klicken des Buttons werden Sie auf eine neue Seite umgeleitet, auf der Sie alle erforderlichen Informationen angeben können. Den Vertrag erhalten Sie im Anschluß per E-Mail.

Liste der Unterauftragnehmer

Gemäß §28 DS-GVO sind wir verpflichtet, Sie aktuell über etwaige Unterauftragnehmer zu informieren, die wir zur Erbringung unserer Dienstleistungen einsetzen. Alle eingesetzten Unterauftragnehmer sind vertraglich auf die Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen verpflichtet und werden von uns in regelmäßigen Abständen überprüft.
An dieser Stelle finden Sie die stets aktuelle Liste zu Ihrer Information. Sie haben die Möglichkeit, gegen die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern Einspruch zu erheben. Ihre diesbezügliche Erklärung richten Sie bitte an service@netzhaus.ag.

Liste der vertraglich gebundenen Unterauftragnehmer:

PartnerGate GmbH, Wilhelm-Wagenfeld-Str. 16, D-80807 München

Stand der letzten Änderung: 25.05.2018

Zertifizierung nach ISA+

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Hierfür ergreifen wir umfangreiche Maßnahmen und lassen diese auch regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüfen und zertifizieren.

Weitere Informationen zu unserer Zertifizierung finden Sie hier:
https://www.netzhaus.ag/isa-zertifizierung-erfolgreich-bestanden/

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